Kfz: Betriebserlaubnis (Erteilung)
Kurzbeschreibung
Für zulassungsfreie Fahrzeuge kann in der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis beantragt werden.
Beschreibung
Zulassungsfreie Fahrzeuge werden mit einer Betriebserlaubnis geführt.
Zulassungsfreie Fahrzeuge können sein:
- Kleinkraftrad
- Mofa
- Anhänger für Arbeitsmaschinen
- motorisierter Krankenfahrstuhl
- Sportanhänger
- Pferdeanhänger
- Bootsanhänger
- ...
In einigen Fällen werden die Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen geführt.
Es ist aber auch möglich, dass einige Fahrzeuge nicht zulassungsfrei aber kennzeichenpflichtig sind. Die Betriebserlaubnis wird dann im Rahmen der Zulassung erteilt.
Bei weiteren, hier nicht aufgeführten Fahrzeugen und damit verbundenen Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 05241-851200 oder per Mail unter zulassung@kreis-guetersloh.de zur Verfügung.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 21 StVZO
ODER
- Certficate of Conformity (COC)
Bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen zusätzlich:
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis (bei bisher zugelassenen Fahrzeugen)
- ggf. EVB-Nummer der Versicherung
- Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
- ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 21 StVZO
ODER
- Certficate of Conformity (COC)
Bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen zusätzlich:
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Betriebserlaubnis (bei bisher zugelassenen Fahrzeugen)
- ggf. EVB-Nummer der Versicherung
- Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
- ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Erteilung Betriebserlaubnis | 39,80€ bis 43,70€ |
Zulassungsgebühr | ab 19,90€ |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de