Kfz: Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren (Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh)
Kurzbeschreibung
Ändert der Halter eines Fahrzeuges die Adresse, so ist die Änderung auch in den Fahrzeugpapieren einzutragen.
Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh in den Fahrzeugpapieren vorgenommen werden (s. Hinweise und Besonderheiten)
Beschreibung
Die Verhältnisse in den Fahrzeugpapieren muss immer den aktuellen Verhältnissen entsprechen. Somit bedarf es bei der Änderung der Anschrift eine Anpassung der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Grundsätzlich betrifft die Änderung der Andresse lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Adressänderung kann von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden und der Zulassungsstelle des Kreises erfolgen.
Befindet sich ein Adressaufkleber im Fahrzeugschein, kann die Adressänderung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh vorgenommen werden.
Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert das Hauptzollamt und die Versicherung über die Anschriftenänderung.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn dieser vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh in den Fahrzeugpapieren vorgenommen werden.
Die Online-Anschriftenänderung kann sowohl von privaten als auch juristischen Personen vorgenommen werden.
Die Online-Anschriftenänderung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
- Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
- Für Privatpersonen: Registrierung über BundID mit Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Für juristische Personen: Registrierung über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat
- Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
Auch bei Online-Anschriftenänderungen wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I erneuert. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch Freilegen des Sicherheitsfeldes ungültig.
Die neuen Zulassungsdokumente werden auf dem Postwege übersandt. In der Regel nimmt dies 3 bis 5 Werktage in Anspruch.
Weitere Informationen zu Online-Dienstleistungen im Zulassungsbereich: Hinweise zu Online-Zulassungen und Abmeldungen: So funktioniert „i-Kfz“
- Der Umzug findet innerhalb des Kreises Gütersloh statt
- gültige Hauptuntersuchung für das entsprechende Fahrzeug
- Die Änderung der Wohnanschrift wurde bereits im Bürgerbüro vollzogen
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Anschriftenänderung (Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh) vor Ort:
Gebühr Anschriftenänderung | 12,00€ |
Zahlung mit Bargeld und Girokarte möglich.
Online-Anschriftenänderung (Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh):
Online Gebühr Anschriftenänderung | 7,70€ |
Zahlung mit PayPal und Kreditkarte möglich.
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Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de