Kfz-Kennzeichen: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Kurzbeschreibung
Es besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen durchzuführen.
Beschreibung
Als ungestempelte Kennzeichen sind anzusehen:
- neue Kennzeichenschilder, auf denen bisher noch keine Siegelplaketten angebrachten waren
- Kennzeichenschilder, bei denen die Siegelplakette entfernt ist bzw. der Sicherheitscode sichtbar ist.
- Hin- und Rückfahrten zur Zulassungsstelle
- Fahrten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung (auch vor dem Tag der geplanten Zulassung)
Voraussetzungen:
- Vor Fahrtantritt ist von Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB = 7-stellige Nummer) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen bei der Versicherung
- Ist dem Fahrzeug bislang kein Kennzeichen zugeteilt, muss Ihnen die Zulassungsstelle vor Fahrtantritt ein Kennzeichen zuteilen (eine Kennzeichenreservierung ist nicht ausreichend). Dieses erfolgt unter Vorlage der Fahrzeugpapiere in der Zulassungsstelle.
- Die Kennzeichenschilder sind ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.
- Die elektronische Versicherungsbestätigung sowie die Fahrzeugdokumente sind bei der Fahrt mitzuführen.
- Fahrten sind maximal bis zu einem oder aus einem Nachbarkreis des Kreises Gütersloh zulässig und müssen auf direktem Wege vom Wohnort erfolgen.
- Fahrten dürfen mit den bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung (Abmeldung in Deutschland) durchgeführt werden.
- Ist das bisherige Kennzeichen im Rahmen der Außerbetriebsetzung nicht reserviert bzw. einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden, können diese nicht mehr für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen genutzt werden.
Voraussetzungen:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ist während der Fahrt mitzuführen.
- Die Kennzeichenschilder sind ordnungsgemäß am Fahrzeug anzubringen.
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs: gleiche/r Halter/-in, gleiches Fahrzeug, bei Außerbetriebsetzung reserviertes Kennzeichen mit eVB, (Standard-Reservierungszeit 1 Jahr kann um max. 3 Monate verlängert werden).
- Halterwechsel: Kauf gebrauchtes Fahrzeug, entstempeltes Kennzeichen und vorab von der Zulassungsstelle zugeteiltes Kennzeichen.
- Außerbetriebsetzung: entstempeltes Kennzeichen (keine eVB erforderlich).
- Zulassung für ein Ausfuhrkennzeichen: Fahrt zur Vorführung bei der Zulassungsstelle (Versicherungsnachweis liegt bei der Zulassungsstelle).
- Zulassung eines Neufahrzeuges: Mit vorab von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen mit eVB.
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Bauteil 7
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