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Elterngeld / Elternzeit

Beschreibung

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.

Zu den Aufgaben des Kreises gehören:

  • die Gewährung von Elterngeld und
  • die Beratung zur Elternzeit

Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt. Die Zuständigkeit für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Mf-Schn ist momentan nicht besetzt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei einem der anderen AnsprechpartnerInnen.

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