BIS: Suche und Detail

Elterngeld / Elternzeit

Beschreibung

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.

Zu den Aufgaben des Kreises gehören:

  • die Gewährung von Elterngeld und
  • die Beratung zur Elternzeit

Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt.

Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.

Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.

www.familienportal.nrw/elterngeld

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen