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Natur- und Landschaftsschutz
Beschreibung
Um Natur und Landschaft für uns alle zu schützen und zu sichern, werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutz- und des Landschaftsgesetzes NRW Schutzgebiete und -objekte festgesetzt, deren Schädigung verboten ist.
Im Wesentlichen sind dies die vier Kategorien
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale und
- Geschützte Landschaftsbestandteile
Naturschutzgebiete
Sie stellen im Kreis Gütersloh die strengste Schutzkategorie dar. Sie sind der Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.
Im Kreis Gütersloh gibt es:
- 42 Naturschutzgebiete
- mit insgesamt 4.316 ha Fläche
- davon sind gut 2.000 ha Feuchtwiesenschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Seit dem 23. März 1975 sind große Teile des Kreises Gütersloh als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
In der Landschaftsschutzverordnung wird der allgemeine Schutz der freien Landschaft geregelt. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Gebäude im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, Boden aufzufüllen oder neue Gewässer anzulegen. Ausnahmen können nur auf Antrag und im Einzelfall zugelassen werden.
Naturdenkmale
Unter einem Naturdenkmal versteht man ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement, eine sogenannte "Einzelschöpfung der Natur". Es gibt sowohl Einzelobjekte (zum Beispiel große Bäume) als auch flächige Naturdenkmale bis 5 ha Größe (zum Beispiel kleine Steinbrüche).
Im Kreisgebiet gibt es 98 Naturdenkmale. Hauptsächlich sind dies einzeln stehende, besonders eindrucksvoll gewachsene Bäume, oft alte Hofeichen. Vereinzelt findet man auch Findlinge, die aufzeigen, wie weit das Eis aus Skandinavien während der Eiszeit in den Kreis Gütersloh vorgedrungen ist, oder kleine ehemalige Steinbrüche, die eine besondere geologische Bedeutung haben.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Diese Schutzkategorie ist nur im Landschaftsplan Sennelandschaft ausgewiesen.
Helfen Sie mit, Natur und Landschaft unseres Kreises Gütersloh zu schützen - es ist auch Ihre Umwelt!
Weitere Informationen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Kreis Gütersloh finden Sie hier.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | |||
---|---|---|---|---|
Hans-Martin Bröskamp | Naturdenkmale und Naturschutzgebiet Rietberger Emsniederung | |||
Thomas Bierbaum | Naturschutzgebiete | |||
Ulrike Rediker-Authmann | Naturschutzgebiete | |||
Eberhard Beckemeyer | Schutzgebiete im Landschaftsplan Sennelandschaft und tlw. in Halle-Steinhagen | |||
Hans-Georg Westermann | – |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 4.5.2: Naturschutz
-
- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
-
- Telefon:
+49 5241 85-2703 - Fax:
+49 5241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachgebietsleitung
-
Telefon: +49 5241 85-2715
-
-
-
Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: +49 5241 85-2716
-
E-Mail: e.beckemeyer@kreis-guetersloh.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: +49 5241 85-2712
-
E-Mail: t.bierbaum@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: +49 5241 85-2723
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeitung
-
Telefon: +49 5241 85-2713
-
E-Mail: h.broeskamp@kreis-guetersloh.de
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