Kfz: Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kurzbeschreibung
Der Halter eines Fahrzeugs benötigt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, da das bisherige Dokument nicht mehr vorliegt. Ein Ersatz kann ausschließlich bei der Zulassungsbehörde beantragt und ausgestellt werden.
Beschreibung
Ein Ersatz für die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann beantragt werden, wenn ein Verlust, ein Diebstahl oder eine Beschädigung vorliegt. Auch Im Falle einer Unleserlichkeit (beispielsweise durch versehentliches Waschen) des Dokuments kann ein Ersatz beantragt werden.
Sollte die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil I zu einem späteren Zeitpunkt wiedergefunden werden, ist diese bei der Zulassungsbehörde abzugeben, sodass diese den Suchvermerk zu dem Dokument löschen kann.
Sollte neben der Zulassungsbescheinigung Teil I ein weiteres Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil II, Betriebserlaubnis, vorderes/hinteres oder beide Kennzeichen) verloren gegangen sein, so ist über den Verlust eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann keine Vollmacht erteilt werden. Diese ist immer zwingend persönlich abzugeben. Ist eine Dritte bzw. ein Dritter für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich, muss diese bzw. dieser die Erklärung/eidesstattliche Versicherung abgeben und im Rahmen dessen die Verfügungsberechtigung nachweisen (z.B. durch Kaufvertrag oder schriftl. Bestätigung über Verfügungsberechtigung).
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- bei Diebstahl:
Anzeigenaufnahme von der Polizei. Wenn der Diebstahl außerhalb der EU stattfand, wird von der deutschen Polizei ebenfalls eine Anzeige benötigt. - bei Verlust: Verlusterklärung des eingetragenen Halters. Sollte eine andere Person für den Verlust verantwortlich sein hat diese die Verlusterklärung abzugeben und die Verfügungsberechtigung nachzuweisen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
Im Falle einer gewerblichen Zulassung ist die Verlusterklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I von den vertretungsberechtigten Personen (ergibt sich aus der der Vertretungsregelung aus dem Handelsregister) abzugeben.
Gibt es in einer Firma beispielweise einen Fuhrparkleiter, der für die Verwahrung der Zulassungsbescheinigungen verantwortlich ist, hat dieser eine Bestätigung der Geschäftsführer vorzulegen und die Verlusterklärung oder ggf. eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
→ Sollten Sie aufgrund des Verlustes mehrerer Dokumente gleichzeitig eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, ist zwingend ein Termin erforderlich.
Im Falle eines Diebstahls von Dokumenten ist die Anzeige bei der Polizei erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, hier online eine Anzeige zu schalten:
- Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz im Kreis Gütersloh
ODER
- Das Fahrzeug ist im Zuständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh zugelassen
Sollte das Dokument gestohlen worden sein, ist im Vorfeld eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I | 12€ |
ggf. zusätzliche Kosten für die eidesstattliche Versicherung, etc. |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de