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Führerschein für Busse / Ersterteilung / Verlängerung
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E werden befristet für 5 Jahre erteilt. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann.
Hinweis bei Berufsfahrerqualifikation / Eintragung Schlüsselzahl:
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden.Hierzu müssen auch die Originale der erforderlichen Nachweise zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgelegt werden.
Ersterteilung:
Der Antrag auf Erteilung ist unter Angabe der ausbildenden Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh einzureichen. In der Regel erledigt die Fahrschule sämtliche Formalitäten.
Verlängerung:
Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig, das heißt bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Der verlängerte Führerschein wird durch die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh postalisch versandt.
Benötigte Unterlagen bei Ersterteilung
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
- Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
- Führungszeugnis (Belegart 0) - beim zuständigen Bürgerbüro beantragen
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
- Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis
Benötigte Unterlagen bei Verlängerung
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
- Führungszeugnis (Belegart 0) - beim zuständigen Bürgerbüro beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis
Bei Verlängerung ab dem bzw. über das 50. Lebensjahr hinaus: Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung ausstellen.
Benötigte Unterlagen bei Abholung
- Bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
43,90 € - wie Ersterteilung
32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)
Zahlungsart
per Rechnung
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
+49 5241 85-1200 - Fax:
+49 5241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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