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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Beschreibung
Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/wassergefaehrdende-stoffe/
Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen
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Zuständige Einrichtung
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
+49 5241 85-2650 - E-Mail:
untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: +49 5241 85-2602
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E-Mail: p.dreier@kreis-guetersloh.de
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