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Rettungsdienst

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh hat als Träger des Rettungsdienstes die Aufgabe, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung und des Krankentransports sicherzustellen.

Der Kreis Gütersloh betreibt eigene Rettungswachen in den Städten Halle (Westf.), Harsewinkel, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Versmold. Die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück sind jeweils selbst Träger einer Rettungswache.

An den Rettungswachen des Kreises Gütersloh werden Notfallsanitäter im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung ausgebildet und es wird auch insgesamt eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Rettungsdienst in Kooperation mit dem DRK Münster vorgehalten.

Die Einsätze werden über die zentrale Kreisleitstelle koordiniert.

Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 (kostenfrei und ohne Vorwahl) zu erreichen.

Der Kassenärztlicher Notfalldienst ist über die Telefonnummer 116-117 zu erreichen. Immer dann, wenn man normalerweise zum Hausarzt gehen würde, dieser aber nicht erreichbar ist, ist der Kassenärztliche Notfalldienst der richtige Ansprechpartner. Er hilft z.B. bei einer fiebrigen Erkältung, Durchfällen und Erbrechen oder ähnlichen Beschwerden.

Krankentransporte können über die Rufnummer 19222 angefordert werden.

Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • Name und Vorname
  • Straße und Hausnummer (ggf. Vorder-/Hinterhaus, Etage)
  • Postleitzahl
  • Stadt bzw. Ort
  • Telefonnummer (für Rückrufe)
  • Wer hat Beschwerden?
  • Wie alt ist die Person?
  • Was für Beschwerden liegen vor?
  • Gibt es allergische Reaktionen auf bestimmte Medikamente/Stoffe?
  • Hat die Person einen Herzschrittmacher?
  • Kann jemand die erkrankte Person zur Praxis begleiten?

Für die Leistungen werden Gebühren im Rahmen der jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben.

  1. Rettungswagen (RTW)
    Grundgebühr bei einer Fahrstrecke bis zu 50 km: 799,00 €
    zusätzlich je km ab 51 km: 2,00 €

    2. Krankentransportwagen (KTW)
    Grundgebühr bei einer Fahrstrecke bis zu 50 km: 110,00 €
    zusätzlich je km ab 51 km: 2,00 €

    3. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
    Grundgebühr: 566,00 €

    Die gefahrenen Kilometer werden für die gesamte Fahrstrecke (Anfahrt, Krankenfahrt und Rückfahrt) berechnet.

Bei Fragen zur Gebührenrechnung wenden Sie sich bitte an Marion Niestadtkötter.

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Rettungsdienst (RettG NRW)

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen