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Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Kurzbeschreibung
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheines ist vorher ein EU-Kartenführerschein erforderlich.
Der Internationale Führerschein kann bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen (insbesondere des EU-Kartenführerscheins) sofort ausgestellt werden. Falls der EU-Kartenführerschein noch ausgestellt werden muss, wird dieser ca. 3 Wochen nach Antragstellung zugeschickt. In Eilfällen kann das Verfahren gegen eine Zusatzgebühr bis auf 2 Tage beschleunigt werden. Der internationale Führerschein ist grundsätzlich 3 Jahre gültig, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) ist entsprechend kürzer befristet. Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
16,00 € internationaler Führerschein
Zusätzlich: Ggf. 32,80 € EU-Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden)
Zusätzlich: Ggf. 9,50 € Express
per Rechnung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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