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Kfz: Neuzulassung eines Fahrzeugs

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine Feinstaubplakette gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

ONLINE-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:

ONLINE Neuzulassung eines Fahrzeugs

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf eine unselbstständige Zweigniederlassung ist zusätzlich eine von der Geschäftsführung unterzeichnete Bestätigung vorzulegen. Diese ist zusammen mit den Zulassungsunterlagen einzureichen.
  3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  6. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  7. Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
  8. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

31,60 € bis 88,00 €