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Schulbegleitung

Kurzbeschreibung

Manche Schülerinnen und Schüler sind so stark beeinträchtigt, dass sie personelle Assistenz für die Teilhabe am Schulunterricht benötigen.

Die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh ist im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig für die Finanzierung von Schulbegleitungen für SchülerInnen mit körperlicher Behinderung und/oder geistiger Behinderung.

Über die Finanzierung einer Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit allein seelischer Beeinträchtigung entscheidet der für den Wohnort zuständige Jugendhilfeträger.

Beschreibung

Voraussetzungen:

  • es liegt eine Behinderung vor (ärztliche Diagnose erforderlich),
  • die Teilhabe an Bildung ist dadurch wesentlich eingeschränkt,
  • die Unterstützung ist nicht durch Dritte (z.B. Krankenkasse, Schule) zu erbringen,
  • und die Bedarfe können nicht durch andere Maßnahmen (technische bzw. organisatorische) gedeckt werden.

Umfang und Dauer einer Schulbegleitung sind unter Beurteilung der jeweiligen schulischen Situation immer abhängig von der Feststellung des individuellen Bedarfs der Schülerin bzw. des Schülers. Die Bedarfe werden regelmäßig überprüft.

Es gilt dabei, die Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Deshalb ist es auch möglich, dass eine Schulbegleitung nur stundenweise finanziert wird - also für bestimmte Situationen/Unterrichtsfächer.

In vielen Fällen können die Bedarfe mehrerer Kinder durch eine gemeinsame Assistenz gedeckt werden (sog. Bündelung).

Motto: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.

 

Ansprechpartnerinnen für Schulen in:

Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück, Steinhagen, Versmold, Werther und Sonstige: Frau Bettenworth

für Langenberg, Rietberg und Bielefeld: Frau Ernst

für Gütersloh, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Oelde: Frau Lohoff

 

Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen.

Grundlagen hierfür bilden:

  • Angaben der Eltern,
  • Berichte von Ärzten/ Therapeuten etc.
  • Stellungnahmen des Kindergartens/ der Schule,
  • Hospitation in Kindergarten/ Schule
  • Fachliche Einbindung einer Heilpädagogin der Abteilung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen