Kfz: Abmeldung eines Fahrzeugs
Kurzbeschreibung
Sofern ein Kraftfahrzeug verkauft, verschrottet oder aus anderen Gründen zwischenzeitlich stillgelegt werden soll, besteht die Möglichkeit das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.
Die Abmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Besuch bei der Behörde als Online-Abmeldung vorgenommen werden (s. Hinweise und Besonderheiten).
Beschreibung
Ein zugelassenes Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.
Die Außerbetriebsetzung wird in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der dann wieder ausgehändigt wird. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist nicht vorzulegen. Es wird keine gesonderte Abmelde-Bescheinigung ausgestellt!
Wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Mitarbeitern bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden!
Die Finanzbehörde und sowie Ihre Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Es besteht die Möglichkeit das Kennzeichen im Rahmen der Außerbetriebsetzung für den bisher eingetragenen Halter für 12 Monate zu reservieren. Dabei ist zu beachten, dass die Reservierung von GT-Kennzeichen lediglich in der Zulassungsstelle in Gütersloh und in den Gemeinden des Kreises Gütersloh erfolgen kann. Eine Reservierung von externen Kennzeichen ist nicht möglich.
Nach einer Abmeldung dürfen bis Ablauf des Tages unter bestimmten Voraussetzungen noch Fahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug innerhalb von Deutschland durchgeführt werden. Bitte beachten Sie das Informationsblat unter den "Downloads"
Die Abmeldung kann vom Fahrzeughalter oder von einer beauftragten Person beantragt werden. Eine Vollmacht ist nicht nötig.
Ein Fahrzeug kann, bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in jeder Gemeinde bzw. in jedem Kreis abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt werden.
Die Öffnungszeiten und Anschriften der Bürgerbüros im Kreises Gütersloh finden Sie unter "Downloads".
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen: Die Siegelplaketten sind erst nach Aufforderung des Sachbearbeiters/ der Sachbearbeiterin zu entfernen!
Bei Verschrottung des Fahrzeugs:
zusätzlich...
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verwertungsnachweis
Hinweis: Bei verwerteten Fahrzeugen werden in der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingezogen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Einige Beispiele sind:
- fehlende Unterlagen
- Diebstahl des Fahrzeugs oder der Kennzeichen
- Abmeldung eines bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
Für Rückfragen steht Ihnen die Zulassungsstelle unter der Rufnummer 05241-851200 oder per Mail unter: zulassung@kreis-guetersloh.de zur Verfügung.
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich auf unserer Homepage einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Die Abmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Besuch bei der Behörde als Online-Abmeldung vorgenommen werden.
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wieder zugelassen
- Auf den Kennzeichenschildern sind neuartige Siegelplaketten mit QR-Code angebracht
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hat einen verdeckten Sicherheitscode auf der Rückseite
- Die Bezahlung muss mit einem Online-Bezahlsystem erfolgen
Weitere Informationen zu Online-Dienstleistungen im Zulassungsbereich: Hinweise zu Online-Zulassungen und Abmeldungen: So funktioniert „i-Kfz“
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Abmeldung vor Ort:
16,80€ | Gebühr Abmeldung |
ggf. +2,60€ | Kennzeichenreservierung |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
Online-Abmeldung:
2,70€ | Gebühr Abmeldung |
ggf. + 2,60€ | Kennzeichenreservierung |
Zahlung mit PayPal und Kreditkarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de