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Lebensmittelbelehrung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Voraussetzung für die Belehrung beim Kreis Gütersloh ist, dass sich Ihr Wohnort im Kreis Gütersloh befindet. Ansonsten melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
Sie können die Belehrung online durchführen. Im Einzelfall ist auch eine Belehrung im Kreishaus nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Alle Mitarbeiter / Schüler kreiseigener Einrichtungen / Schulen und der "Tafel" werden gebeten, die Lebensmittelbelehrung in Präsenz, d.h. im Kreishaus Gütersloh, zu absolvieren. Wir bitten um Verständnis, dass keine Kosten, die diesen TeilnehmerInnen im Onlineverfahren entstehen bzw. geleistet werden, vom Kreis Gütersloh erstattet werden können.
Ausweispapiere wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Die Kosten betragen 25,00 €.
Die Kosten müssen Sie selbst tragen außer es liegt eine schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor.
Bei der Onlinebelehrung haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Giropay (Onlineüberweisung)
- Kreditkarte
- PayPal
- Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline 0 2182 - 8507 - 65 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
Bei der Belehrung in Präsenz ist der Kostenbeitrag in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1620
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E-Mail: ni.krause@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1621
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E-Mail: t.rott@kreis-guetersloh.de
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