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Betreuungsbehörde für Erwachsene

Kurzbeschreibung

Die Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh bietet Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.

Beschreibung

Aufgaben der Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle

  • wirkt im gerichtlichen Betreuungsverfahren mit (Stellungnahmen zu Bedarf, Umfang und Betreuerwahl)
  • berät zu rechtlicher Betreuung (Anregung einer Betreuung, Voraussetzungen, Unterstützungsangebote im Vorfeld einer Betreuung)
  • berät zu Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  • beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • registriert Berufsbetreuer

Vorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es?

Viele Situationen, in denen eine rechtliche Betreuung notwendig wird, lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden.

Vorsorgevollmacht

Wer soll für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

  • In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die stellvertretend für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich zu regeln.
  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht die selbstbestimmte Regelung persönlicher und finanzieller Angelegenheiten.
  • Sie kann eine rechtliche Betreuung vermeiden.
  • Sie kann in der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden (vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin).

Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB)

Betreuungsverfügung

Wen wünschen Sie als Betreuer, falls eine Betreuung erforderlich wird?

  • Die Betreuungsverfügung legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung notwendig wird.

Patientenverfügung

Welche medizinischen Entscheidungen möchten Sie für den Ernstfall festlegen?

  • Die Patientenverfügung dokumentiert persönliche Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.

Informationen für ehrenamtliche Betreuer*innen

Bei ehrenamtlichen Betreuer*innen wird unterschieden zwischen den Ehrenamtlichen aus dem sozialen Umfeld und den sog. ehrenamtlichen Fremdbetreuern.

  • Betreuung durch Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld: Familienangehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen können die rechtliche Betreuung für einen Angehörigen übernehmen. Im Rahmen des Betreuungsverfahrens werden diese von der Betreuungsbehörde beraten und die Eignung der Ehrenamtlichen geprüft. Hierzu ist erforderlich, dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorgelegt wird.
  • Ehrenamtliche Fremdbetreuerinnen und Fremdbetreuer: Auch Menschen ohne persönliche Beziehung zur betreuten Person können sich ehrenamtlich engagieren und eine rechtliche Betreuung übernehmen. Wenn Sie Interesse haben sich als rechtlicher Betreuer*in ehrenamtlich zu engagieren, können Sie sich gerne an den Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SkFM) wenden.

Informationen für Berufsbetreuer*innen

Tätigkeitsprofil

Berufsbetreuer*innen unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Die Tätigkeit ist vielseitig: Sie umfasst persönliche Kontakte mit den Betreuten, Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und Angehörigen sowie organisatorische und Verwaltungsaufgaben.

Wer kann Berufsbetreuer*in werden?

  • Es ist keine feste Berufsausbildung vorgeschrieben.
  • Typische Berufsgruppen sind: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Volljurist,
  • aber auch Quereinsteiger*innen mit geeigneter Vorbildung oder Berufserfahrung (z. B. im Sozial-, Gesundheits- oder Verwaltungsbereich) können sich registrieren lassen.
  • Voraussetzungen: Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent

Registrierungsverfahren

Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) erforderlich. Diese prüft Ihre Unterlagen und führt ein persönliches Gespräch.

Erforderliche Unterlagen:

Nachweis der Sachkunde

  • Abgeschlossenes Studium (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Volljurist)
  • Sachkundelehrgang (11 Module) für Quereinsteiger*innen
  • Anrechnung einzelner Module bei einschlägiger Vorbildung oder Berufserfahrung

Gerne beraten wir Sie zu einer möglichen Anrechnung der Sachkundemodule!

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen