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Beratung beim Bau von Pflegeeinrichtungen

Beschreibung

Im Oktober 2014 ist das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) in Kraft getreten und hat das Verfahren für den Bau von Pflegeeinrichtungen sowie die Refinanzierung der Investitionskosten vollständig neu geregelt. Sofern Sie eine neue Einrichtung – stationär oder teilstationär – planen, sollten Sie den Kreis Gütersloh sowohl in seiner Funktion als örtlichem Sozialhilfeträger wie auch als zuständiger Behörde nach dem WTG frühzeitig in Ihre Überlegungen einbinden. Für eine entsprechende Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Einzelheiten zum Verfahren können Sie auch dem als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellten Umsetzungsrichtlinien entnehmen, die zwischen den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Landschaftsverbänden abgestimmt wurden.

Informationen rund um das bereits vorhandene Pflegeangebot im Kreis Gütersloh und zu vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen