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Gefährliche Abfälle

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh als untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Ströme gefährlicher Abfälle, von ihrer Entstehung über den Transport bis zur Entsorgung.

Industrie- und Gewerbebetriebe erhalten für die Entsorgung von Sonderabfall vom Kreis Gütersloh Erzeuger-, Beförderer-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern.

Für die Erzeugernummer ist der Ort des Abfallanfalls, also in der Regel der Betriebsstandort, entscheidend. Die Beförderernummer kennzeichnet den Hauptsitz des Abfalltransporteurs und die Entsorgernummer wird für eine konkrete Entsorgungsanlage (zum Beispiel Boden- und Bauschuttdeponie Borgholzhausen) vergeben.

Diese Kennnummern sind zwingend in den erforderlichen Formularen (Entsorgungsnachweis, Sammelentsorgungsnachweis, Begleitschein) einzutragen. Seit dem 01.04.2010 werden diese Formulare ausschließlich elektronisch geführt und kommuniziert.

Erzeugernummer:

  • keine Unterlagen erforderlich

Beförderernummer:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung

Entsorgernummer:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung und
  • Kopie der Genehmigung der Entsorgungsanlage einschließlich Abfallartenkatalog

Ein formloser Antrag, am besten per E-Mail, reicht aus.

50,00 € für die Vergabe einer Erzeuger-, Beförderer-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen