BIS: Suche und Detail

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Natur und Landschaft)

Kurzbeschreibung

Wer Natur und Landschaft beeinträchtigt, muss diesen sogenannten Eingriff durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren. Zum Tragen kommt diese Regelung z.B. beim Bau von Straßen und Radwegen, der Verlegung von Leitungen, der Beseitigung von Hecken oder dem Bau von landwirtschaftlichen, privaten oder gewerblichen Gebäuden im Außenbereich.

Beschreibung

Als Kompensationsmaßnahme bieten sich die Entsiegelung von Flächen, die Pflanzung von heimischen Bäumen und Sträuchern, die Renaturierung eines begradigten Gewässerlaufs oder andere Maßnahmen an, die den Lebensraum für Tiere und Pflanzen aufwerten und neue Gebäude optisch in die Landschaft einbinden.

Für die Bilanzierung des Eingriffs durch Hochbauten im Außenbereich und den Vorschlag geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können sich Bauherren und Architekten an einem Formular orientieren, das mit dem Bauantrag eingereicht werden muss.

Bitte beachten Sie, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch bei Vorhaben erforderlich sein können, für die keine Baugenehmigung beantragt werden muss. In diesem Fall muss die Genehmigung des Eingriffs direkt bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Formular Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung (s.u. Downloads)

Weitere Informationen finden Sie hier

Für die Genehmigung eines Eingriffs können Gebühren anfallen. Je nach Aufwand der Bearbeitung liegt der Gebührenrahmen zwischen 30 und 5.000 Euro.

Zahlungsart: Überweisung

Zuständige Einrichtungen