Artenschutz: Erteilung von EU-Bescheinigungen (Cites)
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Um die legale Herkunft einer streng geschützten Art nachzuweisen, ist eine EU-Bescheinigung notwendig. Ohne diese Bescheinigung ist der Erwerb von streng geschützten Tieren nicht erlaubt.
Auch wer eigene Nachzuchten vermarkten möchte, muss beim Kreis Gütersloh eine EU-Bescheinigung beantragen.
Das Formular "Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung" ist auszufüllen. Weitere beizubringende Unterlagen sind von der jeweiligen Tierart abhängig.
Für streng geschützte Schildkröten ist zum Beispiel die Vorlage eines Tierausweises in 2-facher Ausfertigung notwendig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Infoflyern unter "Downloads".
Eine Gebühr fällt an, wenn eine EU-Bescheinigung beantragt und ausgestellt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Tieres.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Abfall und Boden (4.5.1)
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- Straße: Wasserstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33378 Ort: Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Umwelt (4.5)
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- Straße: Wasserstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33378 Ort: Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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