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Artenschutz: Erteilung von EU-Bescheinigungen (Cites)
Beschreibung
Zum Schutz der streng geschützten Arten ist eine EU-Bescheinigung notwendig, um die legale Herkunft nachzuweisen. Ohne diese Bescheinigung ist der Erwerb von streng geschützten Tieren nicht erlaubt.
Auch wer eigene Nachzuchten vermarkten möchte, muss beim Kreis Gütersloh eine EU-Bescheinigung beantragen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit |
---|---|
Frau Eckervogt | Buchstaben A - L |
Frau Siefert | Buchstaben M - Z |
Dies hängt von der jeweiligen Tierart ab.
Für streng geschützte Schildkröten ist zum Beispiel die Vorlage eines Tierausweises in 3-facher Ausfertigung notwendig.
Eine Gebühr fällt an, wenn eine EU-Bescheinigung beantragt und ausgestellt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und dem Wert des Tieres.
Zahlungsart
Überweisung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 4.5.1: Abfall und Boden
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - Fax:
05241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2719
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-
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2718
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E-Mail: s.siefert@kreis-guetersloh.de
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