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Artenschutz: Erteilung von EU-Bescheinigungen (Cites)

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Um die legale Herkunft einer streng geschützten Art nachzuweisen, ist eine EU-Bescheinigung notwendig. Ohne diese Bescheinigung ist der Erwerb von streng geschützten Tieren nicht erlaubt.

Auch wer eigene Nachzuchten vermarkten möchte, muss beim Kreis Gütersloh eine EU-Bescheinigung beantragen.

Das Formular "Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung" ist auszufüllen. Weitere beizubringende Unterlagen sind von der jeweiligen Tierart abhängig.

Für streng geschützte Schildkröten ist zum Beispiel die Vorlage eines Tierausweises in 2-facher Ausfertigung notwendig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Infoflyern unter "Downloads".

Eine Gebühr fällt an, wenn eine EU-Bescheinigung beantragt und ausgestellt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Tieres.

Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Gebührenrechnung.

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