BIS: Suche und Detail

Auflassungsschriften

Beschreibung

Die Auflassungsschriften sind das Ergebnis der Übernahme von Vermessungsschriften zum Liegenschaftskataster. Der Notar benötigt die Auflassungsschriften zur Beurkundung der Auflassungserklärung bei der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Die Auflassungsschriften können bei der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung bezogen werden.

Vermessungsschriften (Ergebnis der Vermessung) einer zugelassenen Vermessungsstelle (z.B. Vermessungsbüro)

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen