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Auflassungsschriften
Beschreibung
Die Auflassungsschriften sind das Ergebnis der Übernahme von Vermessungsschriften zum Liegenschaftskataster. Der Notar benötigt die Auflassungsschriften zur Beurkundung der Auflassungserklärung bei der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Auflassungsschriften können bei der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung bezogen werden.
Vermessungsschriften (Ergebnis der Vermessung) einer zugelassenen Vermessungsstelle (z.B. Vermessungsbüro)
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.5: Fortführung des Liegenschaftskatasters
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1772 - Fax:
05241 85-1792 - E-Mail:
abt41@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1794
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E-Mail: k.ellersieck@kreis-guetersloh.de
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