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Eigentumsförderung im Wohnungsbau

Beschreibung

Aufgrund des gestiegenen Antragsaufkommens ist die Wohnraumförderung nur noch zu folgenden Zeiten telefonisch und persönlich erreichbar: Montag - Donnerstag, 8:00 bis 12:00 Uhr.

Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt, beim Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) mit zinsgünstigen Baudarlehen.

Die Höhe des Baudarlehens ist abhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder Erwerb handelt. Als weitere Faktoren spielen der Bauort und die Zahl der Kinder eine Rolle.

 

Grundpauschale:
Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold, Werther (Westf)

Grundpauschale:
Gütersloh, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda- Wiedenbrück, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Verl

Kinder-

bonus (je Kind):           

Neubau/

Ersterwerb

0 €

67.500 €

10.000 €

Neuschaffung im Bestand

36.800 €

54.000 €

8.000 €

Erwerb (Mindeststandard Wärmeschutz-verordnung 1995)

32.200 €

47.250 €

7.000 €

Erwerb älterer Objekte in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zwecke der energetischen Verbesserung

36.800 €

54.000 €

8.000 €

Zusätzlich kann bei jeder Förderung eine Starterdarlehen in Höhe von 10.000 € gewährt werden.

Wer ist Antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK. Auf der Homepage befinden sich die erforderlichen Formulare und weitere Downloads (s. Links).

  • Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf Informationen und Formulare der NRW.Bank zum Erwerb und Neubau von selbst genutztem Wohnraum
  • Adresse: Kreishaus Gütersloh - Bauteil 5, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
  • Postanschrift: Kreis Gütersloh, 33324 Gütersloh

Für die Bewilligung von Förderanträgen fallen Gebühren in Höhe von 500,00 € an.

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