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Bauvoranfrage
Beschreibung
Möchten Sie vor Einreichen des Bauantrages rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Die Genehmigung einer Bauvoranfrage gilt, unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, 2 Jahre. Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren – die Ablehnung erspart größere Kosten.
Bauen Online
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.
Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).
Bauen Online
- Formular Bauvoranfrage
- aktuelle Flurkarte (im Maßstab 1: 500, nicht älter als 6 Monate)
- ev. Deutsche Grundkarte (im Maßstab 1:5000),
- Lageplan (im Maßstab 1: 500),
- Bauzeichnungen (je nach Fragestellung),
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Zuständige Einrichtungen
- 4.2.1: Untere Bauaufsicht / Obere Denkmalbehörde
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)
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Telefon: 05241 85-1931
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E-Mail: r.albers@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)
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Telefon: 05241 85-1934
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E-Mail: c.brockbals@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Borgholzhausen
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Telefon: 05241 85-1915
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E-Mail: j.duepmann@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Herzebrock-Clarholz
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Telefon: 05241 85-1935
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E-Mail: a.gerber@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)
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Telefon: 05241 85-1937
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E-Mail: h.horstkotte@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Denkmalschutz: Zuständig für das gesamte Kreisgebiet; Bauanträge: Zuständig für Halle-Künsebeck
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Telefon: 05241 85-1936
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