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Bestandsförderung Wohnungsbestand

Beschreibung

Mit den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) gewährt das Land NRW zinsgünstige Darlehen u.a. für folgende Ziele:

Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand

Förderzweck ist die Anpassung des Wohnraumangebots an die Erfordernisse des demografischen Wandels. Der Wohnungsbestand soll baulich so umgestaltet werden, dass er möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann.

Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden

Förderzweck sind der Erhalt und die Modernisierung des denkmalgeschützten oder denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäudes und des privaten Wohnumfelds.

In einem gemischt genutzten Wohngebäude können auch gewerbliche Räume von untergeordnetem Anteil sowie der übrige Wohnraum mit gefördert werden.

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz und damit zu einer Senkung der Nebenkosten im Wohnungsbestand beitragen.

Wer ist Antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK. Auf der Homepage befinden sich die erforderlichen Formulare und weitere Downloads (s. Downloads/Links).

Für die Bewilligung eines Förderantrages fallen Gebühren in Höhe von 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen