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Anzeige Abbruch/ Beseitigung von baulichen Anlagen
Beschreibung
Der Abbruch von baulichen Anlagen ist zum großen Teil baugenehmigungsfrei möglich ( https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/).
Die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie von angebauten Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist der Abteilung Bauen Wohnen Immissionen anzuzeigen.
Liegen alle Unterlagen für die Anzeige vollständig vor, erhält der Antragsteller eine entsprechende Eingangsbestätigung und darf frühestens 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mit den Abbrucharbeiten beginnen.
Die Abteilung Bauen Wohnen Immissionen informiert die Abfallbehörde, die Naturschutzbehörde, die Wasserbehörde, den Immissionsschutz und die zuständige Gemeinde über den zulässigen Abbruch.
Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der für Abbruchvorhaben zu beachtenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Abfallrechtes, des Wasserrechtes, des Artenschutz- und Naturschutzrechtes, des Denkmalrechtes oder des Immissionsschutzes.
Zuständige Mitarbeitende:
Abfallrecht: Untere Abfallbehörde Frau Maaskerstingjost (Tel. 05241/85-2748)
Artenschutzrecht Untere Naturschutzbehörde Herr Bierbaum (Tel. 05241/85- 2712)
Denkmalschutz Untere Denkmalbehörde der Gemeinde
Immissionsschutz Abteilung 4.2. Herr Roetmann, Herr Prior (Tel. 05241/85-1957 oder 1953)
Wasserrecht Untere Wasserbehörde (E-Mail an untere.wasserbehoerde@gt-net.de)
- Formular „Anzeige Beseitigung von baulichen Anlagen“ § 62 Abs. 3 BauO NRW
- Flurkartenauszug
- Erhebungsbogen für Baustatistik (Bauabgang)
- bei nicht freistehenden Gebäuden: Erklärung eines qualifizierten Tragwerksplaners/einer Tragwerksplanerin über die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes und über seine/ ihre Beauftragung mit der Überwachung des Abbruchvorganges
Wiedenbrück
Abbruchbeginn frühestens 4 Wochen nach schriftlicher Eingangsbestätigung der Baugenehmigungsbehörde
Anzeige auf Beseitigung Anlagen § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/boden-abfall/
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/bauen-online/
Ansprechpartner der übrigen Fachabteilungen: https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/
50 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.2.1: Untere Bauaufsicht / Obere Denkmalbehörde
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)
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Telefon: 05241 85-1931
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E-Mail: r.albers@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Herzebrock-Clarholz
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Telefon: 05241 85-1935
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E-Mail: a.gerber@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)
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Telefon: 05241 85-1937
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E-Mail: h.horstkotte@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)
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Telefon: 05241 85-1934
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E-Mail: c.brockbals@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Borgholzhausen
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Telefon: 05241 85-1915
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E-Mail: j.duepmann@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Denkmalschutz: Zuständig für das gesamte Kreisgebiet; Bauanträge: Zuständig für Halle-Künsebeck
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Telefon: 05241 85-1936
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1933
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E-Mail: u.fluegge@kreis-guetersloh.de
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