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Geschwindigkeitsschild: 100 km/h-Plakette
Beschreibung
Für bestimmte Fahrzeugarten:
- Pkw mit Anhänger
- mehrspurige Fahrzeuge mit maximal 3,5 t Gesamtmasse mit Anhänger
- Kraftomnibus
- Kraftomnibus-Anhänger-Kombination
- Wohnmobile (3,5 bis 7,5 t Gesamtmasse)
gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 km/h erhöht werden. Zur Erkennbarkeit wird außen hinten am Fahrzeug eine Plakette mit der Aufschrift "100" angebracht.
Voraussetzungen für die Zuteilung einer "100"-Plakette sind:
Bei Neuzulassung:
- Bestätigung vom Hersteller – z. B. Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC) –
oder
bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges:
- Feststellung von einer Prüfstelle (wie z.B. TÜV) in einem technischen Gutachten.
Dazu ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen.
Eine "100"-Plakette kann bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden.
Rechtsgrundlagen: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung
- Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt) oder Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein
- Technisches Gutachten von einer Prüfstelle
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
12 € - 17,10 €
Zusätzlich: 4 € für "100"-Plakette (Zahlungsart bar oder EC)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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