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Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Die Zulassung eines neuen Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Neuzulassung kann nur durch Privatpersonen und juristische Personen für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Neuzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Private Personen benötigen einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden). Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
  • Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes mit ihrem ELSTER-zertifikat authentifizieren.

Das Portal führt Sie durch die Zulassung. Nach erfolgreicher Antragstellung müssen Sie den Zulassungsbescheid sowie den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen. Mit ungestempelten Kennzeichen, die am Fahrzeug angebracht sein müssen, dürfen Sie das Fahrzeug bis zu 10 Kalendertage nach Antragstellung im deutschen Straßenverkehr führen, sofern Sie den Zulassungsbescheid mitführen und den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.

Die Original-Zulassungsdokumente sowie die durch Sie anzubringenden Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder werden Ihnen durch die Zulassungsstelle per Post zugeschickt.

WICHTIG!!!

Erfolgt kein Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal, erfolgt der Versand aller Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf dann erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  2. Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
  3. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  4. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
  5. Für Privatpersonen: Registrierung über BundID mit Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  6. Für juristische Personen: Registrierung über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat

 

Rechtsgrundlagen

§ 27 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

32,80 €

Lastschrift

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen