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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Beschreibung

Auch für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen soll Mitmachen möglich sein. Dazu wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre können zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf diese sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft" erhalten.

Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

  • Ausflüge und Klassenfahrten von der Schule, Kindertagesstätte (Kita) oder Tagespflege
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Angemessene Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Im Kreis Gütersloh erhalten Sie eine Bildungskarte, auf der bereits Budgets für die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen hinterlegt sind. Diese Karte müssen Sie nur noch beim Anbieter vorlegen. Lediglich für die Lernförderung und die Schülerbeförderung müssen Sie noch gesonderte Anträge stellen.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Wo stelle ich den Antrag?

Alle Anspruchsberechtigten, egal ob Kinderzuschlag-Empfänger, Wohngeldbezieher, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezieher, können sich an die zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter Kreis Gütersloh, Sachgebiet Bildung und Teilhabe wenden.

Wie beantrage ich Leistungen für mein Kind?

Teilen Sie uns einfach mit, dass Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten!

Bitte nutzen Sie dafür unseren Onlineantrag oder die im Downloadbereich auf unserer Internetseite eingestellten Formulare für jedes Kind. Im Einzelfall werden weitere Nachweise benötigt (z.B. Schulbescheinigung, "Anlage Lernförderung“).

Onlinedienstleistungen

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  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

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