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Legionellen in Trinkwasserinstallationen
Beschreibung
In der Trinkwasserverordnung wird die „Trinkwasserinstallation“ als die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden, definiert.
Generell ist das Trinkwasser, das aus den Leitungen kommt und wir täglich nutzen, nicht steril.
Das Wachstum der natürlicherweise im Trinkwasser vorkommenden Mikroorganismen wird durch eine niedrige Wassertemperatur (Kaltwasser) von unter 20 °C deutlich reduziert und gilt als gesundheitlich unbedenklich. Bestimmte Temperaturen (Warmwasser) können die Vermehrung von Mikroorganismen fördern, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Besonders das Wachstum von Legionellen wird durch Warmwasser-Temperaturen von 25 - 55 °C begünstigt.
Um die Vermehrung von Legionellen und weiteren Keimen zu vermeiden, schreiben die technischen Regelwerke u.a. Temperaturen in Trinkwassererwärmungsanlagen (TWE) von > 55 °C vor.
Das Gesundheitsamt im Kreis Gütersloh ist für die Überwachung des Trinkwassers, das im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit (z.B. in Kitas) genutzt wird, zuständig. Trinkwasser, das im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt wird (z.B. Vermietung) wird in die Überwachung einbezogen, sobald eine erhebliche Beeinträchtigung durch Legionellen festgestellt wird.
Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber:innen einer Gebäudewasserversorgungsanlage das Trinkwasser in Bezug auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn
- aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird,
- sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (zum Beispiel in größeren Wohngebäuden) befindet und
- die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
In öffentlichen Gebäuden in denen Lebensmittel gereicht werden, wird zusätzlich auch die Mikrobiologie im Kaltwasser überwacht. Dazu gehören Krankenhäuser, Altenheime, Tagespflegen, Kitas, Schulen, Hotels, Kindertagespflegen, Campingplätze, Jugendzentren, Pensionen etc.
Das Gesundheitsamt berät die Betreiber:innen dieser Wasserversorgungsanlagen zu hygienisch-technischen Fragen im Rahmen der Trinkwasserhygiene.
Zusätzlich werden durch das Gesundheitsamt regelmäßige, sowie anlassbezogene, Begehungen von Gebäudewasserversorgungsanlagen durchgeführt.
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Zuständige Einrichtungen
- 6.2.6: Hygiene, Trinkwasser und Umwelt
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-0 - Fax:
+49 5241 85-4000
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1637
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E-Mail: c.nathmann@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1665
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E-Mail: b.peitzmeier@kreis-guetersloh.de
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Telefon: 05241 85-4531
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