Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Beschreibung
Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt / Ärztin ausgestellten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Entstehende Kosten:
10 Euro pro Dokument
Barzahlung
Schengener Abkommen
Personalausweis / Reisepass, ausgefülltes ärztliches Formblatt.
Zuständige Einrichtungen
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Gesundheit (6.2)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1664 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1652