BIS: Suche und Detail

Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Beschreibung

Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt / Ärztin ausgestellten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.

 

Entstehende Kosten:

10 Euro pro Dokument

Barzahlung

Schengener Abkommen

Personalausweis / Reisepass, ausgefülltes ärztliches Formblatt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson