BIS: Suche und Detail

Hygieneüberwachung

Kurzbeschreibung

Das Gesundheitsamt übernimmt die infektionshygienische Überwachung spezifischer Einrichtungen im Kreis Gütersloh. Träger von Einrichtungen können Meldungen hier einreichen und sich beraten lassen. Betreiber von Einrichtungen können ihre Tätigkeit anmelden.

Beschreibung

Es finden u.a. geplante und anlassbezogene Begehungen, Beratungen in den medizinischen Einrichtungen auf der Grundlage des IfSG i. V. m. d. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG) sowie der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen HygMedVo NRW  und der Hygieneverordnung (HygVO) NRW statt.

Gesundheitseinrichtungen, die infektionshygienisch überwacht werden, sind:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Behandlungs- oder Vorsorgeeinrichtungen
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Intensiv-Pflege WG
  • Nach HygVO relevante Einrichtungen z.B. Tattoo, Fußpflege, Podologie, Friseur etc.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen