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Bescheinigung nach § 1026 BGB (Nichtbetroffenheitsbescheinigung)

Kurzbeschreibung

Das Katasteramt kann eine Bescheinigung darüber ausstellen, ob ein durch eine Teilung oder Vereinigung entstandenes Grundstück von der Dienstbarkeit betroffen ist oder nicht.

Beschreibung

Bei der Teilung von Grundstücken werden bestehende Grunddienstbarkeiten oft auf alle neu entstehenden Grundstücke übertragen. Wenn die Grunddienstbarkeit, wie z.B. ein Wegerecht, nur auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, werden die nicht betroffenen Grundstücksteile nach § 1026 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von der Dienstbarkeit frei.

Die Bescheinigung kann beim zuständigen Grundbuchamt zur Löschung der Grunddienstbarkeit verwendet werden. Ob die Bescheinigung zur Löschung der Belastung ausreicht, entscheidet das zuständige Grundbuchamt.

Schriftlicher und formloser Antrag, vorzugsweise von Grundstückseigentümern, Inhaber grundstücksgleicher Rechte bzw. Rechtsanwälte oder Notare

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW). Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

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