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Amtsärztliche Stellungnahme für eine Niederlassungserlaubnis

Kurzbeschreibung

Nach schriftlicher Aufforderung durch die Ausländerbehörde wird im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes eine amtsärztliche Stellungnahme 
für eine Niederlassungserlaubnis erstellt.

Beschreibung

Für die Niederlassung, also dem unbefristeten Aufenthaltstitel, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich 
(siehe u.a. § 9 Aufenthaltsgesetz). Amtsärztlich erfolgt im Einzelfall die Prüfung der 
Voraussetzungen auf gesundheitlicher Basis (Frage nach körperlichen, geistigen oder seelischen 
Erkrankungen).
Es wird auch begutachtet, ob Teilnahmefähigkeit an Sprach- oder Integrationskursen besteht.

Ärztliche Berichte und Befunde aus medizinischer Behandlung ; falls vorliegend : Nachweis 
Schwerbehinderung; Pflegegutachten .
Es erfolgt in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung.

Die Begutachtung ist kostenpflichtig. Kosten je nach zeitlichem Aufwand (aktuell 84,00 Euro pro 
Stunde)

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