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Grundstücksteilung Antrag

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Beschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung zur Grundstücksteilung wenn

  • das Grundstück bebaut ist
  • für das Grundstück eine Baugenehmigung erteilt wurde
  • für das Grundstück die Errichtung eines Gebäudes in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde angezeigt wurde

Nur wenn eine Genehmigung erteilt ist kann eine Eintragung im Grundbuch erfolgen.

Eine Genehmigung zur Grundstücksteilung benötigen Sie nicht wenn

  • das Grundstück nicht bebaut ist
  • eine Bebauung nicht genehmigt oder angezeigt wurde

eine baurechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Diese wird von Personen, die amtliche Vermessungen ausführen, erstellt.

Einzureichen sind in zweifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular (siehe Downloads)
  2. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
  3. Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).

Der amtliche Lageplan für den Teilungsantrag muss von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermesser erstellt werden. In der Regel wird daher der Teilungsantrag auch durch diese gestellt.

Genehmigungen zur Grundstücksteilung können vom Kreis Gütersloh nur für die kreisangehörigen Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) erteilt werden.

Sollte für die Teilung des Grundstücks keine Genehmigung erforderlich sein, können Sie sich darüber ein Zeugnis ausstellen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der von der Bauaufsichtsbehörde stellen. Die Gebühr für die Erteilung eines Zeugnisses beträgt 50 €.

Teilungsvermessung Flurstück

  • Der Antrag muss schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden geprüft.
  • Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
  • Wenn keine Verstöße durch die Teilung entstehen, erhalten Sie eine Teilungsgenehmigung zusammen mit einer Ausfertigung des Teilungsplans.

Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück 50 bis 500 €.

Siehe Anlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Tarifstelle 03 (Ziffer 3.1.52)   Link

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