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Drittnutzung von Schulräumlichkeiten

Kurzbeschreibung

Die Räumlichkeiten in den kreiseigenen Schulen (Aulen, Foren etc.) können auf Antrag von gemeinnützigen Organisationen kostenlos genutzt werden. 

Beschreibung

Grundlage ist die Benutzungsordnung des Kreises Gütersloh. Drittnutzer sollten im Vorfeld mit der entsprechenden Schule abklären, ob die benötigten Räumlichkeiten zu dem gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Anschließend ist ein Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten kreiseigener Schulen auszufüllen und an die Schule zu senden. Diese leitet den Antrag nach Stellungnahme an den Kreis Gütersloh zur Genehmigung weiter.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen