Drittnutzung von Schulräumlichkeiten
Kurzbeschreibung
Die Räumlichkeiten in den kreiseigenen Schulen (Aulen, Foren etc.) können auf Antrag von gemeinnützigen Organisationen kostenlos genutzt werden.
Beschreibung
Grundlage ist die Benutzungsordnung des Kreises Gütersloh. Drittnutzer sollten im Vorfeld mit der entsprechenden Schule abklären, ob die benötigten Räumlichkeiten zu dem gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Anschließend ist ein Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten kreiseigener Schulen auszufüllen und an die Schule zu senden. Diese leitet den Antrag nach Stellungnahme an den Kreis Gütersloh zur Genehmigung weiter.
Zuständige Einrichtungen
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Schulverwaltung (3.1.2)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1438
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E-Mail: m.handke@kreis-guetersloh.de