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Begleitetes Fahren ab 17
Beschreibung
17-Jährige, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführer eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- Mindestalter: 30 Jahre
- Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA)
Anträge sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen.
Häufige Fragen mit entsprechenden Antworten, sogenannte "FAQ", sind als pdf-Datei unter Links/Downloads zum herunterladen eingestellt.
- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
- Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
- Antragsunterlagen (bei der Fahrschule erhältlich)
- 44,70 € Führerschein
- 20 € 1. Begleitperson
- 10 € jede weitere Begleitperson
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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