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Identitätsbescheinigung Grundstück
Beschreibung
Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändern. Hierdurch lassen sich z. B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Dieses ist z.B. bei der Nachforschung von Rechten oder Berechtigten, die im Grundbuch eingetragen sind, aber deren Bezugsflurstücke heute nicht mehr existieren, wichtig.
Schriftlicher und formloser Antrag, vorzugsweise von Grundstückseigentümern, Inhaber grundstücksgleicher Rechte bzw. Rechtsanwälte oder Notare
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.4: Geodatenservice
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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+49 5241 85-1772 - Fax:
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katasterauskunft@kreis-guetersloh.de
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