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Teilungsvermessung Flurstück
Beschreibung
Bei einer Teilungsvermessung (Zerlegung) wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Niederschrift wird die neue Grenze festgestellt.
Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung Liegenschaftskarte etc.) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.
Die Teilungsvermessung ist beispielsweise Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und der grundbuchlichen Eigentumsübertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen (neue Grenze zwischen vorhandenen Grenzpunkten u.a.) ist es möglich, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu zerlegen (Sonderung).
Schriftlicher Antrag des Eigentümers
In den meisten Fällen ist eine Teilungsgenehmigung durch das Bauamt der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. durch das Bauordnungsamt der Kreisverwaltung Gütersloh notwendig.
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-1772 - Fax:
+49 5241 85-1792 - E-Mail:
abt41@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1821
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E-Mail: t.groppe@kreis-guetersloh.de
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