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Natur- und Landschaftsschutz
Beschreibung
Um Natur und Landschaft für uns alle zu schützen und zu sichern, werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutz- und des Landesnaturschutzgesetzes NRW Schutzgebiete und -objekte festgesetzt, deren Schädigung verboten ist.
Im Wesentlichen sind dies die vier Kategorien
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale und
- Geschützte Landschaftsbestandteile
Naturschutzgebiete
Sie stellen im Kreis Gütersloh die strengste Schutzkategorie dar. Sie sind der Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.
Im Kreis Gütersloh gibt es:
- 44 Naturschutzgebiete
- mit insgesamt 4.761 ha Fläche
- davon sind gut 2.000 ha Feuchtwiesenschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Seit dem 23. März 1975 sind große Teile des Kreises Gütersloh als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
In der Landschaftsschutzverordnung wird der allgemeine Schutz der freien Landschaft geregelt. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Gebäude im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, Boden aufzufüllen oder neue Gewässer anzulegen. Ausnahmen können nur auf Antrag und im Einzelfall zugelassen werden.
In den Geltungsbereichen der vier Landschaftspläne sind ebenfalls große Flächenanteile als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Naturdenkmale
Unter einem Naturdenkmal versteht man ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement, eine sogenannte "Einzelschöpfung der Natur". Es gibt sowohl Einzelobjekte (zum Beispiel große Bäume) als auch flächige Naturdenkmale bis 5 ha Größe (zum Beispiel kleine Steinbrüche).
Im Kreisgebiet gibt es 82 Naturdenkmale. Hauptsächlich sind dies einzeln stehende, besonders eindrucksvoll gewachsene Bäume, oft alte Hofeichen. Vereinzelt findet man auch Findlinge, die aufzeigen, wie weit das Eis aus Skandinavien während der Eiszeit in den Kreis Gütersloh vorgedrungen ist, oder kleine ehemalige Steinbrüche, die eine besondere geologische Bedeutung haben.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Diese Schutzkategorie ist nur in den Landschaftsplänen Sennelandschaft und Gütersloh ausgewiesen. Es handelt sich um kleinflächige Schutzgebiete mit hoher ökologischer Wertigkeit.
Weitere Informationen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Kreis Gütersloh finden Sie hier.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.5.2: Naturschutz
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-2799 - Fax:
05241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-2715
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2716
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E-Mail: e.beckemeyer@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2712
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E-Mail: t.bierbaum@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 5241 85-2761
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E-Mail: o.loehnert@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2717
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2714
-
E-Mail: s.ploeger@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2723
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-2765
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E-Mail: l.ritzenhoff@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2702
-
E-Mail: m.strickmann@kreis-guetersloh.de
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