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Führerschein zur Fahrgastbeförderung / Ersterteilung / Verlängerung
Beschreibung
Für die entgeltliche bzw. gewerbsmäßige Beförderung von Personen ist eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig. Einige Beispiele:
- Taxi
- Mietwagen
- Fahrzeug im Schüler- und Behindertenspezialverkehr
Die Fahrerlaubnis kann bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden und ist für fünf Jahre gültig.
Das jeweilige Unternehmen (z. B. Taxi) benötigt für die Personenbeförderung eine Konzession, die ebenfalls bei der Abteilung Straßenverkehr, 2.2.4 Verkehrslenkung (Telefon: 05241-85 1265), beantragt werden kann.
Ersterteilung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre, 19 Jahre bei Zivildienstleistenden oder Absolventen eines Freien Sozialen Jahres
- Führerschein Klasse 3, jetzt B, seit mindestens zwei Jahren, bei Zivildienstleistenden oder Absolventen eines Freien Sozialen Jahres ein Jahr
Verlängerung
Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig, das heißt bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Benötigte Unterlagen Ersterteilung
- Ist der Antragsteller noch nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines muss dieser beantragt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Karteikartenabschrift
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen.
- Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten).
Benötigte Unterlagen Verlängerung
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Führerschein und Personenbeförderungsschein
- Ggf. Karteikartenabschrift
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bemerkung: Noch abgleichen mit Ersterteilung aller Klassen. - Bei Verlängerung ab dem bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus:
Eignungsgutachten (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Dieses Gutachten können nur bestimmte Betriebs- oder Arbeitsmediziner bzw. amtlich anerkannte Begutachterstellen für Fahreignung ausstellen. - Führungszeugnis (Belegart 0) beim zuständigen Bürgerbüro beantragen.
Ersterteilung: 43,90 €
Verlängerung: 38,00 €
Zahlungsart
per Rechnung
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3: Fahrerlaubnisse
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
+49 5241 85-1200 - Fax:
+49 5241 85-31200 - E-Mail:
abt22@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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