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Führerschein auf Probe

Beschreibung

Für Führerschein-Neulinge gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Dies gilt nicht für die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T.

Bei bestimmten Verkehrsvergehen in der Probezeit, die mit Punkten geahndet werden, ist eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) erforderlich. Außerdem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Bei weiteren Verkehrsvergehen in der Probezeit nach einer Nachschulung erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei einer erneuten Auffälligkeit ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

In besonderen Fällen kann zusätzlich die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich werden.

Die betroffenen Personen erhalten in diesen Fällen eine schriftliche Aufforderung von der Führerscheinstelle.

Sofern Betroffene nicht an dem Seminar teilnehmen oder die erforderliche Fahreignung nicht nachweisen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

29,10 € Anordnung Aufbauseminar

Ggf. 21,40 €, wenn zusätzlich eine Verwarnung erforderlich ist.

Zusätzlich: Kosten für Aufbauseminar, ggf. Gutachten

90 € bis 140 € für Entziehung der Fahrerlaubnis

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

§ 2 a Straßenverkehrsgesetz mit Fahrerlaubnisverordnung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen