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Gurt- und Helmbefreiung
Beschreibung
In Ausnahmefällen kann von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen bzw. einen Motorradhelm zu tragen, befreit werden.
Dazu ist von einem Arzt zu bescheinigen,
- dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist und
- für welchen Zeitraum genau die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Die Ausnahmegenehmigung ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Ausnahme:
Antragsteller mit Wohnort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stellen den Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder Fax gestellt werden.
Hinweis zur Gurtverlängerung:
In bestimmten Fällen (z.B. Befestigung eines Kindersitzes ohne Isofix-Aufnahme) kann eine Gurtverlängerung erforderlich sein.
Nähere Informationen, auch zum Eintrag im Fahrzeugschein, erhalten Sie z. B. beim TÜV Nord.
- Antrag
- Ärztliche Bescheinigung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.4: Verkehrslenkung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1269
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E-Mail: s.altmeppen@kreis-guetersloh.de
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