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Gurt- und Helmbefreiung

Beschreibung

In Ausnahmefällen kann von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen bzw. einen Motorradhelm zu tragen, befreit werden.

Dazu ist von einem Arzt zu bescheinigen,

  1. dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist und
  2. für welchen Zeitraum genau die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

Die Ausnahmegenehmigung ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

Ausnahme:

Antragsteller mit Wohnort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stellen den Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder Fax gestellt werden.

Hinweis zur Gurtverlängerung:

In bestimmten Fällen (z.B. Befestigung eines Kindersitzes ohne Isofix-Aufnahme) kann eine Gurtverlängerung erforderlich sein.

Nähere Informationen, auch zum Eintrag im Fahrzeugschein, erhalten Sie z. B. beim TÜV Nord.

  1. Antrag
  2. Ärztliche Bescheinigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen