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Recyclingmaterial im Straßen- oder Erdbau
Beschreibung
Seit dem 01.08.2023 ist die bundeseinheitliche Mantelverordnung in Kraft getreten. Diese regelt die Verwertung mineralischer Abfälle. Die Anforderungen an die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, wie Recyclingmaterial, wird in der Ersatzbaustoffverordnung rechtlich geregelt. Betreiber und Verwender müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Für bestimmte Ersatzbaustoffe sind Anzeigepflichten zu erfüllen. Weitere Informationen zu der ErsatzbaustoffV und den damit einhergehenden Änderungen finden Sie auf der Homepage des Kreises.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.5.1: Abfall und Boden
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
+49 5241 85-2799 - Fax:
+49 5241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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