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Recyclingmaterial im Straßen- oder Erdbau
Beschreibung
Sie wollen Recyclingmaterial (Baustoffrecycling o.ä.) im Straßen- oder Erdbau einsetzen?
Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
+49 5241 85-2650 - E-Mail:
untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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