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Entfernungsbescheinigung
Beschreibung
In einer Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste übliche Strecke zwischen zwei Anschriften (z.B. Wohnort und Arbeitsort) ermittelt.
Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden oder als Kalkulationsgrundlage benötigt.
Insbesondere nach den folgenden Vorschriften werden ggf. Entfernungsbescheinigungen benötigt:
- Sozialgesetzbuch
- Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder
- Sozialgerichtsgesetz
Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.4: Geodatenservice
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1772 - Fax:
05241 85-1792 - E-Mail:
katasterauskunft@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1818
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E-Mail: n.tobien@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1797
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