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Infektionskrankheiten: Beratung, Erfassung, Verhütung, Bekämpfung

Beschreibung

Infektionskrankheiten sind ansteckende Erkrankungen, die durch bestimmte Krankheitserreger ausgelöst werden.

Die Beratung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind, ist eine der Aufgaben des Gesundheitsamtes zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Dazu gehört auch die Erfassung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten wie zum Beispiel Salmonellen- und Campylobacterinfektionen, Norovirus - Gastroenteritis, Hepatitis, Masern etc. und deren unverzügliche Meldung an die zuständige Landesbehörde und das Robert-Koch-Institut.

Bei zahlreichen Erkrankungen wird das Gesundheitsamt bereits aufgrund eines Verdachts aktiv. Dann stellt die Abteilung Gesundheit Ermittlungen an, über die Art und Ursache der Infektionen, deren Ansteckungsquelle und Ausbreitung gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz, wertet diese Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen.

Im Falle einer Erkrankung gibt Ihnen die Abteilung Gesundheit auch gerne weitere Informationen zu der Meldepflicht Ihrer Erkrankung bzw. zur Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz in einer Gemeinschaftseinrichtung. Wenn gleich mehrere Personen an derselben Infektion erkrankt sind, beispielsweise bei Gruppenerkrankungen in Altenheimen oder Schulen, berät die Abteilung Gesundheit die Verantwortlichen auch über notwendige Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.

Wenn Sie eine Reise planen, wird Ihnen das Gesundheitsamt gerne Hinweise geben zu den gesundheitlichen Risiken an Ihrem Reiseziel. Welche Vorsorge und Impfungen notwendig sind, hängt in erster Linie von der Region ab, in die Sie reisen, aber auch von der Jahreszeit und Ihrem eventuell schon vorhandenen Impfschutz.

Zuständige Ansprechpartner

Name Zuständigkeit      
Frau Böhme-Elsner Meldung von Infektionskrankheiten      
Frau Döinghaus Meldung von Infektionskrankheiten, Zuständig für Gütersloh, Steinhagen      
Frau Katczynski Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel      
Herr Vogt Verl, Schloß Holte-Stukenbrock, Rietberg      
Frau Teichmann-Weber                        Versmold, Werther, Borgholzhausen, Halle      

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen