BIS: Suche und Detail

Kinder- und Jugendförderplan

Kurzbeschreibung

Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. 

Beschreibung

Der Plan setzt sich zusammen aus

1. Handlungsfeldern

  • Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
  • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

und Handlungsempfehlungen hierzu

2. Allgemeinen Förderbestimmungen

gefördert werden

  • Erholungsfreizeiten
  • Internationalen Jugendbegegnungen
  • Bildungsmaßnahmen
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Qualifizierung von Jugendleiter*innen

3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit

  • Bau- und Einrichtung
  • Unterhaltung
  • Anschaffung von Geräten und Material

Zuständigkeiten:

Für Steinhagen, Halle (Westf.), Werther (Westf.), Borgholzhausen

Regionalstelle Nord

Für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Langenberg

Regionalstelle Ost

Für Harsewinkel, Versmold, Herzebrock-Clarholz

Regionalstelle West