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Sicherheitskonzepte

Beschreibung

Durch Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) NRW vom 11.08.2010 und 31.08.2010 ist vor dem Hintergrund der Ereignisse der Love Parade 2010 in Duisburg festgelegt worden, dass für Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von mehr als 5.000 Personen und mit einem erhöhten Gefahren- oder Konfliktpotential ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter zu erstellen ist. An dem Sicherheitskonzept, das in der Regel von der örtlichen Ordnungsbehörde der jeweiligen Gemeinde / Stadt zu genehmigen ist, müssen unterschiedliche Beteiligte (u. a. Polizei, Bauaufsicht, Feuerwehr) mitwirken.

Der Kreis Gütersloh als Aufsichtsbehörde prüft das Genehmigungsverfahren auf Schlüssigkeit. Es ist nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde, das jeweilige Sicherheitskonzept inhaltlich zu prüfen.

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