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Bußgeld Schule
Beschreibung
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen.
Bei unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht kann die Schulpflichtverletzung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Dabei handelt ordnungswidrig, wer fahrlässig oder vorsätzlich als erziehungsberechtigte Person nicht dafür Sorge trägt, dass die/der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, bzw. wer als Schülerin oder Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht nicht erfüllt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.1.1: Staatliches Schulamt
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
+49 5241 85-1512 - E-Mail:
abt31@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1417
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E-Mail: a.nazzaro@kreis-guetersloh.de
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