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Jagdschein
Kurzbeschreibung
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Diese werden Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Anträge auf Verlängerung können bei den Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.
Sie werden als Ein-, Zwei-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Beschreibung
Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
- Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
- Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild
Art des Jagdscheins | Verwaltungsgebühr in Euro |
Jagdschein (für 1 Jahr) | 35,00 |
Jagdschein (für 2 Jahre) | 50,00 |
Jagdschein (für 3 Jahre) | 65,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 1 Jahr) | 20,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 2 Jahre) | 30,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 3 Jahre) | 35,00 |
Tagesjagdschein | 15,00 |
Tagesjagdschein (für Ausländer) | 15,00 |
Falknerjagdschein (für 1 Jahr) | 20,00 |
Falknerjagdschein (für 2 Jahre) | 30,00 |
Falknerjagdschein (für 3 Jahre) | 35,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 1 Jahr) | 15,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 2 Jahre) | 20,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 3 Jahre) | 25,00 |
Tagesfalknerjagdschein | 15,00 |
Jahresjagdschein/Ersatz | 30,00 |
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Zuständige Einrichtungen
- 6.1.1: Sicherheit und Ordnung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-2224
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2222
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E-Mail: a.michels@kreis-guetersloh.de
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