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Delfin 4
Beschreibung
Sprache ist der Schlüssel für bessere Bildungschancen!
In Nordrhein-Westfalen wird deshalb gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) der Sprachstand aller Kinder bereits zwei Jahre vor der Einschulung in Verantwortung der staatlichen Schulämter festgestellt.
Dazu werden in ganz Nordrhein-Westfalen die von der TU Dortmund (Frau Prof. Dr. L. Fried) entwickelten wissenschaftlichen Instrumentarien "Besuch im Zoo" und "Besuch im Pfiffikus Haus" im Verfahren Delfin4 eingesetzt.
Auf Grund der Befunde dieser Sprachstandsfeststellung erhielt in den letzten Jahren etwa ein Viertel der Kinder eines Jahrgangs eine besondere Sprachförderung in den Kindertagesstätten und Familienzentren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.1.1: Staatliches Schulamt
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1512 - E-Mail:
abt31@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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