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Kfz-Steuer

Beschreibung

Bei jeder Zulassung von Fahrzeugen ist vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen ein Sepalastschriftmandat zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu erteilen. Das Sepalastschriftmandat wird von der Zulassungsstelle an die Finanzbehörde (Zoll) weiter geleitet.

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur dann möglich, wenn

  1. das Sepalastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer zugunsten der Finanzbehörde (Zoll) erteilt wird und
  2. keine Rückstände zu Kfz-Steuern bestehen und
  3. keine Gebührenrückstände beim Kreis Gütersloh bestehen

Das Sepalastschriftmandat muss mit dem Antrag auf Zulassung erteilt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Kfz-Steuer möglich, z.B. für eine Schwerbehinderung oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Befreiung ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu beantragen.
Für bestimmte Fahrzeugarten (z.B. land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) mit Steuerbefreiung können grüne Kennzeichen zugeteilt werden.

Die Höhe der Kfz-Steuer ist direkt bei der Finanzbehörde (Zoll) zu erfragen.

Bei späterer Änderung der Bankverbindung oder Voraussetzungen für Steuerbefreiung ist die Finanzbehörde (Zoll) direkt vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen zu informieren.

 

  1. Zulassungsantrag mit Sepa-Lastschriftmandat
  2. ggf. Schwerbehindertenausweis (Beiblatt bei Eintrag „G“ oder „GL“)

 

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kfz-Steuer

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen